Einschränkungen
Offene Feuerstellen sowie die Entsorgung von Grillkohle am Gewässer ist strengstens verboten!
Zelten ist verboten! (ausgenommen Schirmzelt oder Brolly ohne Boden).
- Klopfen auf Wels ist im Baggersee Mantel (B20) nicht gestattet.
- In der Zeit vom 15.02. bis 30.04. darf kein Stahlvorfach, Hardmono und Drilligshaken verwendet werden. Außerdem sind Kunstköder, sowie Köderfische oder Fischfetzen, die speziell darauf abzielen, einen Hecht oder Zander zum Anbiss zu verleiten, verboten (Ausnahme Schweinenaab und Sauerbach).
- Es gilt zu beachten, dass sich nur zwei Fanggeräte im Wasser befinden dürfen.
- Wohnwägen und Wohnmobile der Tageskartenangler (auch Mitglieder mit Tageskarte) sind 2 Nächte am Gewässer geduldet. Am 3. Tag muss das Gewässer verlassen werden. Am Baggersee Au (B40) ist für Wohnwägen der ausgewiesene Parkplatz als Stellplatz vorgeschrieben.
- Der Fischfang vom verankerten Boot ist ausschließlich im Baggersee Mantel (B20) gestattet. Im Baggersee Au (B40) ist Bootfahren untersagt! Das Übersezten mit dem Boot oder ausbringen der Köder ist im Fluß ohne E-Motor gestattet. Für alle Gewässer ist eine Bootskarte erforderlich.
- Schuppen und ausweiden der gefangenen Fische am Gewässer ist verboten.
- Der Verkauf von gefangenen Fischen ist verboten.
- Eisfischen ist ausschließlich am Baggersee in Mantel (B20) erlaubt. Zum öffnen der Eisdecke dürfen nur dafür vorgesehene Gerätschaften wie Eispickel oder Eisbohrer verwendet werden.
- Das Befahren von Uferwegen ist nicht generell und überall erlaubt.
- Das Behindern anderer Angelplätze ist untersagt.