Schonmaße und Fangbeschränkungen
Je Angeltag dürfen mitgenommen werden:
- 1 Hecht (50cm) oder 1 Zander (50cm)
- 2 Karpfen (35cm, pro Jahr 40)
- 1 Schied (40cm)
- 2 Brachsen (30cm)
- 2 Salmoniden (Forelle 26cm, Äsche 35cm oder Saibling 30cm)
- 2 Schleien (26cm)
- sowie 5 Pfund sonstige Fischarten die keiner Regelung unterliegen.
Die Fischarten Karausche, Nase und Barbe sind ganzjährig geschützt.
Hecht und Aal haben in der Schweinenaab (F08) kein Schonmaß und keine Fangbeschränkung. In der Haidenaab (F05) und Schweinenaab (F08) dürfen pro Jahr 2 Salmoniden mitgenommen werden.